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Mitgliedschaft Reitstall AWG

Wir begrüssen alle Pferdefreunde:innen im Verein Reitstall AWG. Er bietet alles, was das Herz höherschlagen lässt. Der Verein ist eine gute Mischung aus Pferdebesitzern, engagierten Reiter:innen im Pferdesport und anderen pferdebegeisterten Personen. Durch das Jahr bieten wir ein attraktives Jahresprogramm an. Der Austausch unter Gleichgesinnten ist immer wieder bereichernd und spannend. Zudem möchten wir interessierte Reiter:innen aktiv mit unseren Kursangeboten fördern. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch die elektronische Anmeldung mit dem Formular an den Vorstand. Dieser entscheidet, ob der oder die Gesuchstellerin provisorisch in den Verein aufgenommen wird. Nach einjährigem Provisorium bis zur nächsten Generalversammlung wird der/die Gesuchsteller:in als Mitglied aufgenommen. Die Mitgliedschaft beinhaltet das Aktivmitglied, Passivmitglied und Junioren:innen.

Aktiv

Ein Aktivmitglied kann werden, wer bei den Veranstaltungen des Vereins mitwirkt und den Zweck der Gemeinschaft unterstützt. Zudem kann an dem abwechslungsreichen und freudigem Jahresprogramm teilgenommen werden. Mit den Vergünstigungen der angebotenen Kurse, kann das Teamwork mit dem eigenen Vierbeiner wahrgenommen werden.


Der Jahresbeitrag beträgt

CHF 100.00.

Passiv

Passivmitglieder sind Gönner und Freunde des Reitvereins Reitstall AWG, die den entsprechenden Mitgliederbeitrag bezahlen, aber die Infrastruktur des Vereins nicht aktiv als Reiter:innen nutzen. Die Teilnahme am Vereinsleben und die tatkräftige Unterstützung sind jederzeit willkommen.


Der Jahresbeitrag beträgt

CHF 50.00.

Junioren

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt ein Mitglied als Junior. Durch die jungen Mitwirkenden erhält der Verein einen neuen dynamischen Wind in die Gruppe. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Aktivmitgliedschaft.


Der Jahresbeitrag beträgt

CHF 50.00

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglied des Vereins wird, wer sich in besonderem Masse für den Pferdesport oder den Verein eingesetzt hat.


Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Generalversammlung auf entsprechenden Antrag des Vorstandes oder eines Vereinsmitgliedes ausgesprochen.

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